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Katzen- & KleintierpensionGraf
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für die Betreuung von Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen in meiner Pension. Ich habe sie bewusst kurz und in verständlicher Sprache gehalten — sie sollen Ihnen und mir Sicherheit geben, nicht Rätsel aufgeben.

Katzen- und Kleintierpension Graf · Anita Graf · Steinhausen 43, 85625 Glonn

§ 1Gesundheit und Eigentum

  • Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier gesund und sein Eigentum ist.
  • Katzen müssen aktuell gegen Katzenseuche, Katzenschnupfen und — bei Freigängern — Tollwut geimpft sein, sowie über einen aktiven Schutz gegen innere und äußere Parasiten verfügen. Der gültige Impfausweis ist in Kopie zu hinterlegen.
  • Kaninchen müssen aktuell gegen Myxomatose, RHD (Chinaseuche)/Kaninchenschnupfen und RHD2 geimpft sein. Der Impfpass ist während des Aufenthalts zu hinterlegen.
  • Verletzte Tiere, Tiere mit Parasitenbefall sowie geschlechtsreife, unkastrierte Katzen können nicht aufgenommen werden.

§ 2Unterbringung der Nager

  • Nager werden ausschließlich im pensionseigenen, geräumigen Stall versorgt und untergebracht.
  • Auslauf auf der grünen Wiese wird aus sicherheitstechnischen Gründen nicht gewährt (Gefahr durch Marder und Fuchs).

§ 3Tierärztliche Behandlung

  • Wird während der Verweildauer eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachtet, sind alle damit verbundenen Kosten (Tierarztrechnung und Aufwandsvergütung) vom Eigentümer zu tragen.
  • Behandelnder Tierarzt ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, der Haustierarzt der Tierpension.
  • Bei schwerer Erkrankung wird das Tier auf Kosten des Eigentümers in eine Tierklinik überstellt.

§ 4Haftung

  • Sollte das Tier während des Aufenthaltes ableben, entlaufen, vertauscht werden oder sich verletzen, können vom Eigentümer keine wie auch immer gearteten Ansprüche an den Betreiber der Tierpension gestellt werden.
  • Etwaige Schäden, die das Haustier während seines Aufenthaltes verursacht, gehen zu Lasten des Eigentümers.
  • Für Gegenstände, die der Besitzer mitbringt (Kratzbäume, Körbchen, Decken usw.), kann keine Haftung übernommen werden.

§ 5Bezahlung

  • Der volle Pensionsbetrag ist am Tag der Abgabe in bar und bereits abgezählt zu entrichten.
  • Selbst mitgebrachtes Futter und Streu ist kein Grund für eine Preisminderung.
  • Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte der Rubrik „Preise“.

§ 6Abholung

  • Ist das Tier ohne erneute Absprache zwei Wochen nach dem vereinbarten Termin nicht abgeholt worden, wird es einem Tierschutzverein oder einer geeigneten Privatperson übergeben. Die bis dahin angefallenen Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.
  • Abholung am Samstag ist nach vorheriger Absprache von 8.30 Uhr bis einschließlich 11.30 Uhr möglich. Samstagnachmittag ist geschlossen.
  • Alle Sonn- und Feiertage im Kalenderjahr gehören meiner Familie. Die Tierpension ist an diesen Tagen geschlossen; bitte sehen Sie von Anfragen zu Besichtigung, Abholung und Bringen ab. Ihre Lieblinge werden selbstverständlich auch an diesen Tagen betreut und versorgt.

Dazu passend

Die aktuellen Tagessätze und alle Regelungen zu Bring- und Abholtag, Medikamentengaben, Tierarztkosten und Stornierung finden Sie unter Preise. Was vor dem ersten Aufenthalt zu klären ist — Impfschutz, Checkliste und Gepäck —, steht unter Aufnahme.